Mit Hilfe einer Blower Door Prüfung, auch als Differenzdruck-Messverfahren oder Luftdichtheitsmessung bekannt, kann die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen werden. Das Verfahren dient dazu Luftleckagen in der Gebäudehülle festzustellen und entsprechende Kennwerte (Luftwechselrate u.a.) zu ermitteln. Leckagen in der Gebäudehülle können lokalisiert und bei entsprechendem Gebäudezustand gegebenenfalls unmittelbar nachgearbeitet werden. Es können so unter anderem Bauschäden vermieden und Heizenergieverluste verringert werden.
Die Blower Door Messung ist ein standardisiertes Verfahren um die Luftdichtigkeit von Gebäuden oder Gebäudeteilen nachzuweisen.
Durch ein oder mehrere drehzahlgeregelte Gebläse wird die Luftfördermenge erfasst, die durch einströmende Luft eventuell vorhandener Leckagen der Gebäudehülle entsteht. Es werden bei einer
Luftdichtheitsmessung die in der DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebenen Grenzwerte von Kennwerten wie n50 oder q50 ermittelt um eine Bewertung des Gebäudes vornehmen
zu können.
Zusätzlich wird im Rahmen der Luftdichtheitsprüfung eine Leckagesuche durchgeführt wobei festgestellte Undichtheiten lokalisiert und protokolliert werden.
Neben der Messung eines Gebäudes im Ganzen können auf Wunsch ebenso Gebäudeabschnitte oder einzelne Bauteile untersucht werden. Um die Arbeiten von auf der Baustelle tätigen Handwerker nicht zu stören bieten wir die Durchführung unserer Messungen auch an Wochenenden oder in den Abendstunden an.
Baubegleitende Blower Door Messung zur Qualitätssicherung:
Eine sogenannte baubegleitende Messung erfolgt noch während der Bauphase nach Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle. Auftretende Leckagen können, wenn die
luftdichte Schicht noch zugänglich ist dann mit vergleichsweise geringem Aufwand behoben werden.
Abnahme Blower Door Messung zum EnEV-Nachweis:
Eine sogenannte Abnahmemessung findet nach Fertigstellung der Gebäudehülle statt. Hierbei müssen alle Durchdringungen der Gebäudehülle vollständig fertiggestellt sein,
sprich: es sind keine Bautüren mehr vorhanden, Dunstabzugsrohre sind durch die Gebäudehülle geführt, Durchdringungen der Gebäudehülle sind luftdicht angeschlossen.
Das Haustürelement muss montiert, die zentralen Lüftungsrohre mit Durchführung durch die Gebäudehülle eingebracht sein.
Es wird an einem möglichst zentralen Ort (z.B.: Treppenhaus) ein oder mehrere drehzahlgeregelte Messgebläse in eine Außentür oder in ein Fenster des Gebäudes eingebaut.
Durch Erzeugung eines Unter- oder Überdrucks innerhalb des Gebäudes kann das Gebläse einen Leckagevolumenstrom messen. Es wird so die über die Gebäudehülle einströmende oder austretende Luftmenge gemessen.
Im Vorfeld der Messung werden alle Fenster sowie Außentüren geschlossen, Innentüren werden zur Herstellung eines Luftverbunds geöffnet.
Während der Prüfung müssen Außentüren und Fenster geschlossen bleiben. Öffnungen der Gebäudehülle wie z.B. Dunstabzugsöffnungen oder
Lüftungsrohre werden bei einer Messung durch den Messdienstleister im Vorfeld der Messung zum EnEV-Nachweis abgeklebt.
Einbau der Blower Door Messeinrichtung in ein Fenster oder in eine
Außenwandtür des Gebäudes
Vorbereitung des Gebäudes für den Test:
z.B. Abklebung der Lüftungsanlage
Eingabe des Gebäudevolumens zur Kennwertermittlung
Erzeugung eines Unterdrucks innerhalb des Gebäudes von mind. 50 Pa
Durchführung der Leckageortung innerhalb des Gebäudes
Durchführung der Messung: Aufnahme der Messreihen
Auswertung Testergebnis
Übermittlung des Prüfberichts per eMail sowie in Papierform auf dem Postweg
Die zu erreichenden Grenzwerte richten sich grundsätzlich nach Aufgabenstellung wie einer Bilanzierung im EnEV-Nachweis,
Förderprogrammen oder weiteren Zielsetzungen
Beispiele (vereinfacht):
Für Gebäude mit rechnerisch bilanzierter Lüftungsanlage gilt es den gängigen Grenzwert n50 ≤ 1,5 (/h) zu erreichen oder zu unterschreiten.
Falls Das Gebäude keine Lüftungsanlage hat gilt der zu erreichende Grenzwert gängigen n50 ≤ 3,0 (/h).
Für Gebäude mit einem Netto-Raumvolumen größer als 1500 m³ gilt teilweise der hüllflächenbezogene Kennwert q50.
Anforderung an Gebäude mit rechnerisch bilanzierter Lüftungsanlage: q50 ≤ 2,5 [m³/h/m²].
Anforderung an Gebäude ohne rechnerisch bilanzierter Lüftungsanlage: q50 ≤ 4,5 [m³/h/m²].
Grundsätzlich gibt es noch weitere Grenzwerte z.B. für das Passivhaus - n50 ≤ 0,6 (/h) - oder spezielle weitere Zielvorgaben an die zu erreichende Grenzwerte.
Es gilt: Die Anforderungen an den Grenzwert der Messung kann dem EnEV-Nachweis des Gebäudes oder z.B Vorgaben von Förderprogrammen entnommen werden.
Wichtiger Bestandteil einer Blower Door Messung ist die Leckageortung.
Hierbei wird die Gebäudehülle bei einem konstant erzeugten Unterdruck von mindestens ca. 50 Pascal auf Undichtigkeiten hin untersucht. Undichte Stellen innerhalb der Messzone werden lokalisiert, dokumentiert und können vor Ort aufgezeigt werden.
Die Leckageortung kann für spezielle Aufgabenstellungen und auf Wunsch auch mit Hilfe eines Nebelgenerators erfolgen um
verdeckte Luftströmungswege
festzustellen. Auf Anfrage kann eine ausführliche Leckageortung mit Fotodokumentation vor Ort erfolgen.
Wir legen besonderen Wert auf eine sorgfältige Durchführung der zu jeder Blower Door Prüfung zugehörigen Leckageortung. Auf Wunsch und in Abhängigkeit der vorherrschenden Witterungsbedingungen setzen wir für die Leckageortung eine Thermografiekamera ein.
- Bauschäden in der Gebäudekonstruktion können vermieden werden (Beispiel: Schimmelbildung)
- Heizenergieverluste können verringert werden
- Die richtige Funktion von Lüftungsanlagen kann überprüft werden
- Qualitätskontrolle der Passivhausbauweise u.a.
- Eintrag von Schadstoffen in das Gebäudeinnere kann vermieden werden
- Die Wohnbehaglichkeit kann verbessert werden
- Verbesserung des Schallschutzes
- Überprüfung der Eignung von Räumen für Brandschutzmaßnahmen wie z.B. einer Gaslöschanlage
- Nachweise von Anforderungen der Energieeinsparverordnung oder Förderprogrammen können erbracht werden
Nach entsprechenden Vorgaben der einschlägigen Normen wird von uns im Anschluss der Messung ein Prüfbericht erstellt.
Neben der Dokumentation des Messergebnisses werden hier u.a. festgestellte Zuglufterscheinungen, der Gebäudezustand
zum Zeitpunkt der Messung, vorgenommene temporäre Abdichtmaßnahmen am Gebäude sowie weitere geforderte Angaben
aufgeführt. Mit der Erstellung eines ausführlichen Prüfberichts durch uns kann das Messergebnis und die Vorgehensweise bei der Prüfung jederzeit
zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden. Wir erstellen und übermitteln den Prüfbericht der Messung zeitnah digital sowie in Papierform.
Blower Door
Messdienstleistungen -
Peter Litke
Badener Str. 61
74074 Heilbronn
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-Industrie- und Gewerbegebäude
-Mehrfamilienhäuser
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